Die Beanstandungen von A__________ betreffen die Notenzusammensetzung wie auch die Notenvergabe, Mobbing- und Willkürvorwürfe in Zusammenhang mit der Vergabe der Erfahrungsnote, eine Ungleichbehandlung sowie das Vorliegen eines Grenzfalles. Die Ungleichbehandlung wie auch das Vorliegen eines Grenzfalles werden in den Erw. 9 und 10 behandelt. Die Rügen von A__________ hinsichtlich der Notenvergabe beschränken sich gemäss Replik vom 28. August 2012 auf das Zustandekommen der Erfahrungsnote.