nicht allein das Endprojekt notengebend. Nachdem die Gruppenpartner pro Semester nicht zweimal dieselben sein dürften, ergebe sich, dass A__________ mit ihren Partnerinnen nur jeweils eine von vier Noten gemeinsam erarbeitet hätte. Es könne daher nicht geschlossen werden, die Semesternote oder die Jahresnote der Studierenden müsse übereinstimmen. Die Mobbingvorwürfe gegenüber dem Assistenten könnten nicht bestätigt werden. Neben A__________ seien vier weitere fremdsprachige Studierende in derselben Koje betreut worden. A__________ habe ihre Vorwürfe erstmals in der Beschwerdeschrift erhoben. Sie habe sich gegenüber C__________ nie dazu geäussert.