5. Streitig und zu prüfen bleibt, ob die Bewertung im Fach «Entwerfen II (Jahreskurs, Übung)» willkürlich und damit rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist. 6. A__________ macht in ihren Eingaben vom 30. Juni 2012 wie auch vom 28. August 2012 geltend, die ungenügende Bewertung der Semesterleistung im Fachbereich Entwurf sei für sie aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehbar. Sie sei bereits das zweite Mal ungerechtfertigt bewertet worden. Schon im ersten Semester habe sie eine 4 als Semesterendnote erhalten; ihre Teamkollegin hingegen sei mit einer 4.5 benotet worden.