__ mit prozessleitender Verfügung vom 16. August 2012 zur Replik zugestellt worden (Urk. 6). G. Die inzwischen durch einen Rechtsvertreter verbeiständete A__________ reichte fristgerecht mit Eingabe vom 28. August 2012 eine Replik ein. Sie beantragte neu, im Sinne einer Anpassung des ursprünglichen Antrags, eine Erhöhung der strittigen Note, sodass eine genügende Jahresnote erzielt werden könne. H. Die ETH Zürich hat am 6. September 2012 dupliziert. Dies unter Beilage einer Stellungnahme der Professur (Urk. 10, Urk. 10/1). I. Die Instruktionsrichterin hat die Duplik der ETH Zürich A__________ mit Schreiben vom 10. September 2012 zur Kenntnis zugestellt (Urk. 11).