__, vom 27. Juli 2012 ein (Urk. 5/1), welche zusätzlich vom zuständigen Assistenten, C__________, unterzeichnet worden ist. Des Weiteren fügte sie je ein Infoblatt pro Semester (Urk. 5/2, Urk. 5/3), eine Notenübersicht (Urk. 5/4) sowie den elektronischen Leistungsausweis (Urk. 5/5) und das Studienreglement 2011 für den Bachelor-Studiengang Architektur bei (Urk. 5/6). Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. F. Die Beschwerdeantwort der ETH Zürich vom 14. August 2012 samt Beilagen ist A__________ mit prozessleitender Verfügung vom 16. August 2012 zur Replik zugestellt worden (Urk. 6).