Regeste: Verletzung des rechtlichen Gehörs, insb. Akteneinsicht (vorliegend verneint). Selbständige Anfechtbarkeit von Fachnoten. Zulassung von Noven. Architekturspezifisches Prüfungsverfahren bei Ent- wurfs-Lerneinheiten. Weder willkürliche noch sonstige rechtsungleiche Rechtsanwendung in der Notenvergabe. Expertenmeinungen sind nachvollziehbar und differenziert. Grenzfall verneint.