Sodann wären Auskünfte bezüglich Höhe der Agio-Reserven nicht überprüfbar gewesen, weil diesbezüglich keine Auskunftspflicht bestand. Es hätte ein gewisser Anreiz für befragte Firmen bestanden, zu niedrige Reserven anzugeben. Schliesslich wäre im Bereich der Verrechnungssteuer eine zuverlässige Berechnung der Einbussen aufgrund der Substitution von verrechnungssteuerpflichtigen Dividenden durch verrechnungssteuerfreie Kapitalrückzahlungen nicht möglich gewesen. Im Übrigen legt die EStV dar, dass von rund 296 Mia. Agio-Reserven, die per 19. Mai 2011 gemeldet worden waren, ein Anteil von 187 Mia.