Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat im Rahmen der Ausarbeitung der Stellungnahme des Bundesrates zu den beim Bundesgericht hängigen Beschwerden in der gleichen Sache mit Schreiben vom 20. Mai 2011 Stellung genommen. Sie führt aus, dass im Vorfeld und im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens keine Daten betreffend die Höhe der Agio-Reserven und das Ausmass, in dem die Unternehmen bisherige steuerbare Dividenden durch steuerfreie Agio-Rückzahlungen ersetzen würden, verfügbar waren. Aufgrund des Rechnungslegungsgesetzes besteht keine Verpflichtung, Agio-Reserven separat in der Bilanz auszuweisen.