Diese Behauptung trifft nicht zu. Die Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) hat im Nationalrat detailliert aufgezeigt, dass die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 keine Fehler enthielten (AB, a.a.O.). 4.2 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat im Rahmen der Ausarbeitung der Stellungnahme des Bundesrates zu den beim Bundesgericht hängigen Beschwerden in der gleichen Sache mit Schreiben vom 20. Mai 2011 Stellung genommen.