entscheidende Instanz aktenkundige erhebliche Tatsachen oder bestimmte Begehren übersehen habe). 4.1 Die Vertreterin des Bundesrates hat sich anlässlich der Fragestunde vom 14. März 2011 im Nationalrat zu den finanziellen Folgen der mit der Unternehmenssteuerreform II anlässlich der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 beschlossenen Änderungen der Steuergesetzgebung geäussert (AB 2011 349 f.). In der Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Bern wird dazu ausgeführt, die zuständige Bundesrätin habe anlässlich der Fragestunde vom 14. März 2011 eine Fehlinformation der Behörden offiziell eingestanden (Beschwerde Ziff. 7, S. 4). Diese Behauptung trifft nicht zu.