Allgemeine Regeln können aus diesen Entscheiden nur beschränkt abgeleitet werden. Mit dem Erwahrungsbeschluss nach einer Abstimmung wird verbindlich der Endpunkt eines Verfahrens markiert, an dem zahlreiche Akteure – Verwaltung, Bundesrat, Parlament, politische Gruppierungen, Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – beteiligt waren. Sie alle haben Teilentscheide getroffen und durch ihr Zusammenwirken zum Endentscheid beigetragen. Der Charakter dieses Verfahrens der politischen Entscheidfindung unterscheidet sich grundsätzlich vom erstinstanzlichen Verwaltungsoder Justizverfahren.