Gegen die beiden regierungsrätlichen Entscheide führten die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde. Diese Beschwerde ist zur Zeit noch hängig, zusammen mit einer weiteren, direkt beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde in derselben Sache. Der Bundesrat hat im Rahmen des bundesgerichtlichen Verfahrens am 10. Juni 2011 Stellung genommen und den Antrag gestellt, auf diese Beschwerden sei nicht einzutreten. Auf weitere Sachverhaltselemente wird im Rahmen der nachstehenden Erwägungen einzugehen sein, soweit dies für den Entscheid relevant ist.