Analoge Begehren stellte der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vom 16. März 2011 an den Regierungsrat des Kantons Zürich. Zur Begründung führten die Beschwerdeführenden im wesentlichen sinngemäss an, sowohl die Ausführungen von Bundesrat Hans-Rudolf Merz in seiner Pressekonferenz vom 14. Januar 2008 als auch die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates (S. 19) hätten die Kosten der Vorlage unzutreffend angegeben, diese seien viel zu tief beziffert worden. In der parlamentarischen Fragestunde vom 14. März 2011 hingegen habe die heutige Vorsteherin des Eidg.