Mit Beschluss vom 10. April 2008 (BBl 2008 2781) erwahrte der Bundesrat das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 betreffend das Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II, BBl 2007 2321) und stellte verbindlich fest, dass die Reform mit 938 744 Ja gegen 918 990 Nein angenommen worden war. Abstimmungsbeschwerden waren zu diesem Zeitpunkt keine eingegangen.