Das geltende Recht bietet Instrumente an, die es erlauben, die meisten Fälle, in denen eine Volksinitiative in einem Spannungsverhältnis oder gar in direktem Widerspruch mit dem Völkerrecht steht, pragmatisch zu lösen. Zudem darf man nicht ausser Acht lassen, dass sich in den vergangenen gut 50 Jahren nur bei ein paar wenigen zustande gekommenen Volksinitiativen ein gravierendes Problem der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht stellte und dass die meisten dieser Volksinitiativen von Volk und Ständen verworfen wurden. Für diejenigen, die angenommen wurden, liess sich eine pragmatische Lösung finden.