4.3 Weitere Schranken Die Bundesbehörden haben es immer klar abgelehnt, gewisse verfassungsmässige Fundamentalnormen als materielle Schranken der Verfassungsrevision anzuerkennen. Diese Haltung wird auch gestützt durch die grundsätzliche Feststellung, dass es innerhalb der Verfassung keine Hierarchisierung der Normen gibt. Selbst wenn vom theoretischen Standpunkt aus Verfassungsbestimmungen als unantastbar angesehen werden müssten, bliebe es sehr schwierig, objektive Kriterien für die Auswahl dieser Bestimmungen festzulegen.