Diese Liste könnte beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention und den UN-Pakt II umfassen. Eine Bestimmung könnte zudem festlegen, dass diese abschliessende Liste nur mit Verträgen ergänzt werden kann, die dem obligatorischen Referendum unterstellt wurden. Aber auch diese Lösung wirft eine Reihe von Fragen auf: Es wäre sicher schwierig, eine solche abschliessende Liste zu erstellen; denn der Entscheid darüber, welche Verträge in die Liste aufgenommen werden sollen, ist mehr ein politischer denn ein rechtlicher.