Nach Auffassung verschiedener Autoren lässt das geltende geschriebene Verfassungsrecht zu den materiellen Schranken deren Erweiterung zu, indem der Begriff «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» weiter ausgelegt würde als nach gegenwärtiger Praxis oder aber indem ungeschriebene materielle Schranken anerkannt würden. Eine Verfassungsänderung wäre laut diesen Autoren nicht notwendig. Der Bundesrat hat aber jüngst diese – namentlich von Hangartner und Rhinow 59 vertretene – Lösung klar zurückgewiesen. Zudem haben sich Bundesrat und Parlament seit der Ungültigerklärung der Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» an eine enge Auslegung des ius cogens gehalten.