4.2.2 Weitere mögliche Lösungen Das ius cogens bildet anerkanntermassen eine materielle Schranke der Verfassungsrevision. Dafür werden ein materielles und ein formelles Argument angeführt: Aus materieller Sicht handelt es sich dabei um elementare Bestimmungen zum Schutz fundamentalster Grundrechte, über die sich kein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, hinwegsetzen kann. Aus formeller Sicht hat das ius cogens Regeln zum Inhalt, von denen sich die Staaten auch durch eine Kündigung der völkerrechtlichen Verträge, in denen sie verankert sind, nicht befreien können.