56 Vgl. namentlich Tschannen, supra Fn. 51, S. 533f. Rz. 28. 57 BBl 1994 III 1486, 1500 zur Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik»; eine Teilungültigerklärung wurde in diesem Fall allerdings ausgeschlagen, weil die gegen das ius cogens verstossende Bestimmung eines der Hauptziele der Initiantinnen und Initianten betraf. Vgl. auch Hangartner, supra Fn. 33, Rz. 37 und die dort aufgeführten Referenzen. 58 Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung, Gemeinsame Stellungnahme des Bundesamts für Justiz und der Direktion für Völkerrecht vom 26. April 1989, VPB 53.54, insbesondere S. 428ff.