Mit diesem Instrument lassen sich sowohl ein Konflikt mit dem Völkerrecht vermeiden als auch die Volksrechte bestmöglich wahren. In einer gemeinsamen Stellungnahme über das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung 58 legten das Bundesamt für Justiz und die Direktion für Völkerrecht gemeinsam die Mittel dar, die die verfassungsrechtliche Ordnung bietet, um Probleme der Harmonisierung von Völkerrecht und Landesrecht zu lösen, welche sich bei einer möglicherweise