4.2 Kriterium des Verstosses gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts 4.2.1 Status quo Auch im Bereich des Völkerrechts verfolgen die Bundesorgane eine klare Linie. Nur die völkerrechtlichen Bestimmungen, die nach Artikel 53 der Wiener Vertragskonvention zum ius cogens gehören, bilden eine materielle Schranke der Verfassungsrevision.