3.3.3 Weitere materielle Schranken Seit Jahrzehnten vertritt ein Teil der Lehre die Meinung, es existierten neben der Undurchführbarkeit und dem Widerspruch zum zwingenden oder nicht zwingenden Völkerrecht weitere materielle Schranken der Verfassungsrevision. Erwähnt werden dabei besonders häufig gewisse Grundrechte, der föderalistische Staatsaufbau, die Gewaltentrennung und die Rechtsstaatlichkeit 55. Diese Lehrmeinung