Er meint, dass für den Fall, dass eine solche Initiative von Volk und Ständen angenommen würde, in erster Linie versucht werden sollte, einen direkten Konflikt mit dem Völkerrecht zu vermeiden, sei es durch eine völkerrechtskonforme Auslegung oder sei es durch ein Hinausschieben des Inkrafttretens bis zum Zeitpunkt, in dem der völkerrechtliche Vertrag gekündigt oder geändert werden kann. Sollten sich diese Möglichkeiten als unpraktikabel erweisen, so müsste die Schweiz in zweiter Linie die Völkerrechtsverletzung in Kauf nehmen und dafür in ihren internationalen Beziehungen die Verantwortung übernehmen;