ausdrücklich gegen eine Ausweitung der materiellen Schranken der Verfassungsrevision. So ist Aldo Lombardi der Ansicht, eine Volksinitiative, die gegen nicht zwingendes Völkerrecht verstösst, sei gültig. Er meint, dass für den Fall, dass eine solche Initiative von Volk und Ständen angenommen würde, in erster Linie versucht werden sollte, einen direkten Konflikt mit dem Völkerrecht zu vermeiden, sei es durch eine völkerrechtskonforme Auslegung oder sei es durch ein Hinausschieben des Inkrafttretens bis zum Zeitpunkt, in dem der völkerrechtliche Vertrag gekündigt oder geändert werden kann.