Gemäss Giovanni Biaggini etwa, der hierin von Häfelin und Haller unterstützt wird, bezeichnet der Ausdruck «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» in der Bundesverfassung nicht das von der Völkergemeinschaft anerkannte ius cogens, sondern vielmehr einen schweizerischen Begriff von ius cogens, der auch weitere Verpflichtungen einschliessen könnte 48. Die betreffenden Autorinnen und Autoren präzisieren allerdings nicht, um was für Verpflichtungen es sich handeln könnte.