3.3.2 Zwingendes Völkerrecht Die Botschaft von 1996 zu einer neuen Bundesverfassung gibt, was die Frage der materiellen Schranken der Verfassungsrevision betrifft, den damaligen Stand der Lehre wieder 43. Bereits damals erachteten einige Autorinnen und Autoren das gesamte Völkerrecht, sei es nun zwingend oder vertraglich, als Schranke der Verfassungsrevision 44. Der Bundesrat hat sich dieser Auffassung jedoch sowohl anlässlich der Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» wie auch in seiner Botschaft zur Nachführung der Bundesverfassung ausdrücklich nicht angeschlossen. Seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung haben verschiedene Autorinnen und Autoren