Der Ständerat ist dem Bundesrat gefolgt und hat die von ihm beantragte Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches bis auf wenige Details gutgeheissen 39. Die RK-N hingegen hat am 24. November 2006 Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Laut Ansicht der Kommissionsmehrheit stellte der Revisionsentwurf die Einhaltung der EMRK nicht sicher. Deshalb zog sie es vor, es den Gerichten zu überlassen, Artikel 123a BV direkt anzuwenden, wenn immer möglich im Einklang mit dem Völkerrecht.