Im Kapitel über die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht vertritt er die Ansicht, dass der mit der Volksinitiative angestrebte Ausschluss jeglicher gerichtlicher Überprüfung von Einbürgerungsentscheiden mehrere wichtige internationale Übereinkommen verletzen würde, namentlich das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, den UN-Pakt II und die EMRK. Er stützt sich in seiner Argumentation auf die Botschaft zur Volksinitiative «Tierschutz – Ja!», wo er sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, «dass Normen aus völkerrechtlichen Verpflichtungen, selbst wenn sie für die Schweiz von so überragender Bedeutung sind, dass