«Das bedeutet, dass es auszuschliessen ist, neue Ungültigkeitsgründe, die nicht zweifelsfrei in der Verfassung verankert sind, einzuführen.» 34 Der Bundesrat hat diese Position erst kürzlich mit der Botschaft zur Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» bekräftigt 35. Im Kapitel über die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht vertritt er die Ansicht, dass der mit der Volksinitiative angestrebte Ausschluss jeglicher gerichtlicher Überprüfung von Einbürgerungsentscheiden mehrere wichtige internationale Übereinkommen verletzen würde, namentlich das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, den UN-Pakt II und die EMRK.