Kündigung durch die Schweiz faktisch ausschliesst» 32. Im Fall der EMRK bestehe zwar theoretisch eine Kündigungsmöglichkeit; «die politischen Konsequenzen einer Kündigung der EMRK würden allerdings sehr schwer wiegen». Einen Austritt aus der WTO hält der Bundesrat angesichts der «überaus schwerwiegenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft» für «keine realistische Option». Somit stellte sich die Frage, ob die tangierten völkerrechtlichen Bestimmungen als «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» im Sinne der Bundesverfassung eingestuft werden konnten. Nach einem Teil der Lehre gibt es «faktisch zwingende Bestimmungen des Völkerrechts».