In der Botschaft zur «Verkehrshalbierungs-Initiative» hält der Bundesrat fest, die Initiative verletze keine zwingenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, sie tangiere aber eine Reihe völkerrechtlicher Übereinkommen. «Diese Abkommen vermögen jedoch keine völkerrechtlich motivierte Ungültigerklärung der Initiative zu begründen. Zum einen, weil die Praxis der Bundesorgane aus dem Völkervertragsrecht fliessende Schranken der Verfassungsrevision bisher verneint hat. Zum andern, weil sämtliche durch die vorliegende Initiative berührten bilateralen und multilateralen Abkommen kündbar oder zeitlich befristet sind […].» (BBl 1998 205, 274).