27 BBl 1994 III 1486,1495. 28 AB S 1995, 334 und AB N 1996, 303. 29 Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» namentlich festgehalten, die vorgesehenen Massnahmen stünden im Widerspruch zu verschiedenen bilateralen Verträgen, die bei Annahme der Volksinitiative demnach gekündigt werden müssten, und zu dem mit der EG vereinbarten Transitabkommen (BBl 1992 II 877, 906f.). 30 In der Botschaft zur «Verkehrshalbierungs-Initiative» hält der Bundesrat fest, die Initiative verletze keine zwingenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, sie tangiere aber eine Reihe völkerrechtlicher Übereinkommen.