Seit der Ungültigerklärung der Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» hat der Bundesrat wiederholt bekräftigt, einzig das ius cogens bilde eine materielle Schranke der Verfassungsrevision, nicht aber das nicht zwingende Völkerrecht 30. Die Frage des Vorgehens bei Volksinitiativen, die mit unkündbarem Völkervertragsrecht kollidieren, stellte sich in jüngerer Zeit bei zwei Volksinitiativen 31. Im Zusammenhang mit der Volksinitiative «für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz – Ja!)» stellt der Bundesrat fest, ein Importverbot für Tiere und Waren, die im Ausland nicht nach den Grundsätzen