Eine Kündigung völkerrechtlicher Bestimmungen, die nicht im Einklang sind mit dem Initiativtext, kommt laut dieser Botschaft aber dann nicht in Frage, wenn eine Volksinitiative völkerrechtliche Bestimmungen verletzen würde, die wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die internationale Rechtsordnung unbedingte Geltung erfordern, und zwar unabhängig davon, ob sie auf Völkergewohnheitsrecht oder Völkervertragsrecht beruhen. Massgebend für das ius cogens ist nach dieser Botschaft, dass es «Regeln zum Inhalt [hat], von denen sich die Staaten auch durch eine Kündigung der völkerrechtlichen Verträge, in denen sie verankert sind, nicht befreien können».