Schon der Bundesrat hat in seiner Botschaft zu dieser Volksinitiative die Ungültigerklärung beantragt. Seinen Antrag begründete er nicht mit Undurchführbarkeit, sondern damit, die Initiative widerspreche einer zwingenden Norm des Völkerrechts. In seinen Erläuterungen dazu äussert er sich ausführlich über das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht und zu der Frage, ob der Vorrang des Völkerrechts dazu führen müsse, dass völkerrechtliche Verpflichtungen als materielle Schranken der Verfassungsrevision zu gelten haben. Wie er anführt, ist bis zu jenem Zeitpunkt keine Volksinitiative wegen Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht für ungültig erklärt worden. Die Frage stellte sich nur in