Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass diese Konsequenzen im Falle einer Annahme der Initiative derart gravierend wären, dass die Schweiz auf den Gebieten des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte aussenpolitisch isoliert, von der Staatengemeinschaft stigmatisiert und als Rechtsstaat in Frage gestellt würde». Damals ging der Bundesrat also davon aus, dass auch eine Initiative, die gegen einen völkerrechtlichen Vertrag verstösst, seien diese noch so wichtig und unkündbar, gemäss Praxis der Bundesbehörden durchführbar sei.