Zum Zusammenhang zwischen Undurchführbarkeit und Verletzung von – allenfalls unkündbaren – völkerrechtlichen Verträgen hat sich der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» 25 geäussert. Bekanntlich hat das Parlament die Initiative schliesslich für ungültig erklärt, und zwar wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Völkerrecht (siehe unten). Zur Durchführbarkeit stellte der Bundesrat folgende Überlegungen an: Die Initiative widerspreche den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UNO-Folter- konvention, der EMRK und des UN-Paktes II.