Dieses Kriterium der rechtlichen Undurchführbarkeit hat er insbesondere in der Botschaft zu den Volkinitiativen «MoratoriumPlus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (MoratoriumPlus)» und «Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom)» präzisiert: «Nach konstanter Praxis ist eine Initiative dann undurchführbar, wenn sie nicht nur rechtlich und zeitlich, sondern auch materiell offensichtlich undurchführbar ist» 24. Die Ausführungen in diesen Botschaften zeigen, dass eine rechtliche Undurchführbarkeit nicht aus-