2887. In seiner Botschaft vom 29. Oktober 1997 zur Volksinitiative «für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs» (BBl 1998 269, 274), schreibt der Bundesrat im Kapitel «Durchführbarkeit», dass seit der Ungültigerklärung der Chevallier- Initiative «problematische Initiativen jeweils auch auf faktische Undurchführbarkeit überprüft» werden. Und er fährt fort: «Die Hürden für eine Ungültigerklärung wegen Undurchführbarkeit sind allerdings hoch.