Zu diesem Zeitpunkt wäre es aber nicht mehr möglich gewesen, im Budget 1956 die von der Initiative verlangte Herabsetzung der Ausgaben vorzunehmen. Die Initiative wäre im Zeitpunkt der Abstimmung «praktisch nicht durchführbar» gewesen, da die Zeit für die Annahme und die Inkraftsetzung der notwendigen Vollzugsbestimmungen nicht gereicht hätte. Zudem war der Bundesrat der Ansicht, dass die Initiative auch materiell nicht umsetzbar sei. Es sei nicht möglich, die fixen Ausgaben des Militärbudgets um 50 Prozent zu kürzen, zumindest nicht befristet und innerhalb so kurzer Zeit, wie die Initiative es verlangte.