wendet werden» sollte. In seinem zweiten Bericht an die Bundesversammlung vom 8. August 1955 21 hat der Bundesrat zunächst ernsthafte Zweifel bezüglich der Einheit der Materie angeführt, die Initiative unter diesem Gesichtspunkt aber dennoch für gültig erklärt. Im Gegenzug hat er die Initiative aber «im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Zeit und mit Rücksicht auf Gründe materieller Art» als undurchführbar beurteilt. Tatsächlich hätte die Volksabstimmung aus organisatorischen Gründen frühestens Ende 1955 stattfinden können. Zu diesem Zeitpunkt wäre es aber nicht mehr möglich gewesen, im Budget 1956 die von der Initiative verlangte Herabsetzung der Ausgaben vorzunehmen.