Bis heute hat die Bundesversammlung nur eine einzige Initiative wegen Undurchführbarkeit für ungültig erklärt, und zwar das «Volksbegehren für eine vorübergehende Herabsetzung der Militärausgaben», besser bekannt unter dem Namen «Chevallier-Initiative». Die Initiative verlangte insbesondere, «dass im ordentlichen Budget der Eidgenossenschaft für das Jahr 1955 (oder spätestens für 1956) eine massive Herabsetzung der Militärausgaben im Ausmass von 50 Prozent vorgenommen werde und dass die dadurch erzielten Einsparungen für schweizerische Jugendhilfswerke, für die Erstellung billiger Wohnungen und für den Wiederaufbau kriegsverwüsteter Gebiete in den Nachbarländern ver-