Die Diskussionen zur Volksrechtsreform haben also die im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung getroffenen Entscheide bestätigt: Die Bundesbehörden haben – im Bewusstsein um die Problematik der völkerrechtswidrigen Volksinitiativen – ihren Beschluss, nur die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts als materielle Schranke der Verfassungsrevision festzuschreiben, wiederholt bestätigt.