dann den Eindruck hätte, seine Entscheide würden nicht ernst genommen. Die SPK-S hat ihren Beschluss zugunsten des Status quo namentlich damit begründet, dass bis jetzt nur wenige Konfliktfälle vorgekommen sind und auch in Zukunft nur wenige zu erwarten sind 18. Dieser Beschluss wurde im Plenum bei der Beratung der parlamentarischen Initiative «Beseitigung von Mängeln der Volksrechte» nicht in Frage gestellt. Die Diskussionen zur Volksrechtsreform haben also die im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung getroffenen Entscheide bestätigt: