Es ging also nicht darum, eine völkerrechtswidrige Initiative für ungültig zu erklären, sondern darum, die Bundesversammlung die notwendigen Massnahmen beschliessen zu lassen, darunter gegebenfalls auch die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich, als es darum ging, die parlamentarische Initiative zu konkretisieren, gegen diese Lösung entschieden und hat sich der Auffassung des Bundesrates angeschlossen, wonach es nicht wünschenswert sei, wenn die Unvereinbarkeit einer angenommenen Volksinitiative mit dem Völkerrecht zu einer Parlamentsdebatte führe, da das Volk