3.1.2.2 Haltung der eidgenössischen Räte Die Aufnahme der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts in die Verfassung als materielle Schranke der Verfassungsrevision wurde bei der Nachführung der Bundesverfassung in der Subkommission 1 der Verfassungskommission des Nationalrates (Subk.1 VK-N) ausführlich behandelt. Die Diskussionen drehten sich hauptsächlich um die Bedeutung des Begriffs «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» sowie darum, ob es nötig und angebracht sei, auch nicht kündbare internationale Verträge als eine materielle Schranke der Verfassungsrevision vorzusehen.