Sowohl in den Erläuterungen zur Nachführung der Bundesverfassung als auch in denjenigen zur Volksrechtsreform führt der Bundesrat eine Reihe von Bestimmungen auf, die «unbestrittenermassen zum ius cogens» zählen. Dazu gehören die Verbote von Aggression, Genozid, Folter, Sklaverei, «die notstandsfesten Garantien der EMRK» und die Grundzüge des humanitären Kriegsrechts 9. Der Bundesrat präzisiert weiter: «Die ‹zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts› können nicht abstrakt umschrieben werden.