Der Bundesrat bezieht sich auf die Ungültigerklärung der Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» und führt aus, dass die Festschreibung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts als materielle Schranke der Verfassungsrevision der jüngsten Praxis der Bundesbehörden entspreche. Er begründet diese damit, dass zwingende Bestimmungen des Völkerrechts unbedingte Geltung beanspruchen und dass sich ein Rechtsstaat an sie halten muss. Diese Regeln sind deshalb zwingend, weil sie «zu den Grundregeln zwischenstaatlichen Verhaltens gehören und für das friedliche Zusammenleben der Menschheit oder ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar sind».