3.1.2 Zwingende Bestimmungen des Völkerrechts 3.1.2.1 Haltung des Bundesrates Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft zur Nachführung der Bundesverfassung, eine materielle Schranke der Verfassungsrevision im Verfassungstext ausdrücklich festzuschreiben, nämlich die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (ius cogens). Der Bundesrat bezieht sich auf die Ungültigerklärung der Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» und führt aus, dass die Festschreibung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts als materielle Schranke der Verfassungsrevision der jüngsten Praxis der Bundesbehörden entspreche.